Allgemeine Geschäftsbedingungen der
KROMER AUSTRIA®

AT-6372 Oberndorf bei Kitzbühel, Paß-Thurn-Straße 26

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Allen unseren Angeboten und Lieferungen liegen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Allen von uns nicht schriftlich anerkannten anderen Bedingungen wird hiermit widersprochen.

  1. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. An Zeichnungen, Mustern, Katalogen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen weder dritten Personen, noch Konkurrenzfirmen vorgelegt werden.

  1. Lieferfristen
  2. a) Die Angaben der Lieferfristen beruhen auf dem rechtzeitigen Eingang unserer Zulieferungen. Bei Verschiebung der Lieferungen unserer Zulieferanten sind wir berechtigt, unsere Lieferfristen entsprechend zu verschieben, ebenso bei Lieferungen von ungeeignetem Material durch unsere Lieferanten. Ansprüche aus dem Lieferverzug entstehen hierdurch nicht gegen uns. Während Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streiks, Kriege, bürgerliche Unruhen, gesetzlich verankerte Auflagen, Ausfall der Energieversorgung und wesentliche Schäden an unseren Betriebseinrichtungen ruht die Lieferfrist, ohne dass hierdurch ein Anspruch für den Kunden entsteht oder er von der Bestellung zurücktreten kann.
  1. b) Die Lieferfrist beginnt nach Klärung aller für die Durchführung der Lieferung notwendigen Voraussetzungen (nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Details). Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden verlängern die Lieferfrist entsprechend.
  1. c) Werden vereinbarte Anzahlungen nicht geleistet, ruht die Lieferfrist während der Zeit zwischen Termin der Anzahlung und deren Eingang.
  1. d) Der Versand erfolgt immer auf Risiko des Bestellers, auch wenn wir die Transportkosten ganz oder teilweise übernehmen oder wir die gelieferten Geräte aufstellen bzw. montieren. Mit der Verladung beim Lieferanten ist die Gefahr auf den Besteller übergegangen. Auf Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten schließen wir eine Transportversicherung oder Montageversicherung ab. Unsere Lieferverpflichtung ist erfüllt, wenn wir die Ware einem anerkannten oder vom Besteller benannten Transporteur übergeben haben oder dann, wenn wir die Ware selbst beim Besteller anliefern. Als anerkannt gelten ohne weiteres die in Österreich zugelassenen Transportunternehmen.
  1. Warenrücklieferungen

Eine Warenrücklieferung kann ausschließlich nur bei Serienprodukten akzeptiert werden. Voraussetzung für eine Rücklieferung bzw. einen Umtausch ist, dass die Waren innerhalb der letzten 2 Monate bei uns bezogen wurden, unbenutzt sind und sich samt der Verpackung in einem einwandfreien, wiederverkäuflichen Originalzustand befinden.

Die Sichtprüfung wird von uns in Oberndorf bei Kitzbühel vorgenommen und entschieden, ob eine Rücklieferung bzw. ein Umtausch akzeptiert werden kann.

In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr/Wiedereinlagerungsgebühr von 30% des Warenwertes, mindestens jedoch € 50,00 erhoben.  Eine Rücklieferung oder ein Umtausch von Artikeln, die nicht zu unserem Serienprogramm gehören oder individuell für den Kunden hergestellt, bestellt oder geändert worden sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen.

  1. Verpackung / Verpackungseinheiten

Die Ware wird branchenüblich verpackt und die Verpackung zum Selbstkostenpreis verrechnet.

Die bestellte Ware wird in Verpackungseinheiten geliefert, wie vom jeweiligen Hersteller vorgegeben, anderes muss ausdrücklich vereinbart werden (wir sind Großhandel).

  1. Zahlungen, Zinsen bei Zielüberschreitung
  2. a) Unsere Forderungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf eines unserer Konten zur Zahlung fällig soweit nichts anderes vereinbart wurde,  unsere Vertreter haben keine Inkassovoll-macht.
  1. b) Erfolgt die Zahlung nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum (Zielüberschreitung), so sind wir berechtigt, gegenüber dem Besteller vom Datum der Zielüberschreitung an Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Diskontsatz, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer auf die Zinsen zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Bei Bestellern ohne Kaufmannseigenschaft sind wir berechtigt, vom Zugang der Mahnung an Verzugszinsen zzgl. Mehrwertsteuer in der Höhe zu berechnen, die wir selbst für die Inanspruchnahme von Kontokorrentkredit (banküblicher Zinssatz) zu entrichten haben.
  1. c) Soweit wir Wechsel und Schecks in Zahlung nehmen, gelten in allen Fällen die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten erst dann als getilgt, soweit der Wechsel- bzw. Scheckbetrag vom Schuldner des Wertpapiers gutgebracht worden ist. Sämtliche Wechsel- und Scheckkosten gehen zu Lasten des Zahlers.
  1. d) Bei größeren Aufträgen und unbekannten Bestellern erfolgt die Zahlung von 1/3 bei Bestellung, 1/3 bei Lieferung und 1/3 nach 30 Tagen. Wird für den Kaufpreis Ratenzahlung vereinbart, so verfällt der jeweilige Kaufpreisrest ohne weiteres zur Zahlung, wenn eine der Zahlungsfristen nicht einge-halten wird.

Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern und von Neukunden liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse (vor Fertigungsbeginn).

  1. e) Bis zur restlosen Bezahlung bleiben die gelieferten Gegenstände, auch in geändertem Zustand oder bei Einbau in andere Gegenstände unser uneingeschränktes Eigentum. Veräußert der Kunde die von uns gelieferten Gegenstände weiter, so gilt der erlöste Verkaufspreis in der Höhe unserer Forderung zuzüglich eines Aufschlages von 20% für etwaige Kosten und Spesen, als an uns abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Gegenstände bis zur völligen Bezahlung pfleglich zu behandeln, sowie sie gegen alle Schäden zu versichern. Bei Rücknahme einer Lieferung trägt der Besteller den Minderwert gegenüber dem neuen Zustand sowie die uns entstandenen Kosten. Gerät ein Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle noch offenstehenden Zahlungen sofort fällig zu stellen und evtl. hereingenommene Wechsel oder dgl. zurückzugeben.
  2. e) Der Eigentumsvorbehalt an allen gelieferten Waren bleibt bestehen, bis alle unsere Forderungen gegen den Besteller ausgeglichen sind, evtl. als Sicherungseigentum.
  1. f) Der Mindestbestellwert beträgt € 100,00 ab Lager Oberndorf bei Kitzbühel.
  1. Konsignationsware
  2. a) Konsignationsware bleibt unser restloses Eigentum.
  1. b) Der Verkauf ist sofort an uns zu melden und geht erst nach völliger Bezahlung in Ihr Eigentum über. Ansonsten gelten unsere angeführten Zahlungsbedingungen.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist AT-6370 Kitzbühel/Tirol.

Bei Rechtsstreitigkeiten kommt  ausschließlich das geltende österreichische Recht zur Anwendung.

  1. Gewährleistung

Gewährleistung nur innerhalb Österreichs, Dienstreiseentgelte in diesem Zusammenhang

nach den geltenden, gesetzlichen Richtlinien.

  1. Einkaufsbedingungen

Die Einkaufsbedingungen unserer Kunden werden grundsätzlich von uns abgelehnt, zur Anwendung

kommen ausschließlich unsere AGBs.

 

  1. Datenschutzrichtlinien

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. In keinem Fall werden von uns erhobene Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Kundendaten werden nur zum Zwecke der Angebots- und Auftragsbearbeitung erfasst.

In regelmäßigen Abständen senden wir  unseren Kunden Newsletter mit Neuigkeiten zu unseren Produkten und Dienstleitungen. Möchte ein Kunde keine Newsletter mehr von uns erhalten wollen, reicht eine kurze Mitteilung und er wird aus dem Verteiler gestrichen.

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzrichtlinien an die jeweils aktuelle Rechtslage anzupassen. Wir empfehlen Ihnen, diese Datenschutzrichtlinien regelmäßig zu lesen, um über den Schutz der von uns erfassten Daten auf dem Laufenden zu bleiben. Durch die fortgesetzte Nutzung dieser Websites bzw. durch eine aufrechte Geschäftsbeziehung erklären Sie sich mit diesen Datenschutzrichtlinien einverstanden.

  1. Auskunftsrecht                                                                                                                                                           Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt der Datenschutzbeauftragte der „KROMER AUSTRIA®“ . Hierzu wenden Sie sich bitte per E-Mail oder schriftlich an die im Impressum aufgeführten Kontaktdaten.
  2. Schutzrechte

KROMER AUSTRIA® ist eine eingetragene Wort- und Bildmarke, Verwendung durch dritte ausschließlich nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung.